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Der Beruf des Justizwachtmeisters

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind in Thüringen überwiegend als Beamtinnen und Beamte des mittleren Dienstes bei den Gerichten und Justizzentren tätig.
Zu ihren vielseitigen und verantwortungsvollen Tätigkeiten gehört die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit in den Justizgebäuden,
der Dienst in den Terminen und Sitzungen einschließlich des Vollzugs sitzungspolizeilicher Maßnahmen, die Vorführung der Gefangenen zu Terminen und Sitzungen und die
Bewachung der vorgeführten, in Haft genommenen oder auf besondere Anordnung zu beaufsichtigenden Personen innerhalb der Justizgebäude.

Im Innendienst sind sie neben dem Sicherheits- und Auskunftsdienst an den Eingängen der Dienstgebäude (dieser umfasst insbesondere auch die Durchführung von Einlasskontrollen)
insbesondere auch für den gesamten Aktentransport und -umlauf und den reibungslosen Postbetrieb verantwortlich.

Im Außendienst sind Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister für die Aushändigung und Zustellung von Schriftstücken, die mündliche Übermittlung dienstlicher Mitteilungen und die Beförderung von Geldern, Wertsachen und Poststücken zuständig. Bei Behörden mit eigenen Dienstfahrzeugen werden sie auch als Dienstwagenfahrer eingesetzt. Während des Dienstes besteht die Verpflichtung zum Tragen von Dienstkleidung.

 

 

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http://www.thueringen.de/th4/olg/ausbildung/einfacher_dienst/

 

 

 

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